Drohnen Regeln/Gesetze

Bitte beachten sie, dass die unten aufgeführten Regelungen möglicherweise nicht mehr aktuell sind. Letzte Aktualisierung: 24.07.20

Ich übernehme keine Haftung für Missachtung von Regelungen wegen Unvollständigkeit dieses Artikels. Dieser Artikel ist möglicherweise nicht vollständig und sollte deshalb nicht als alleinige und endgültige Informationsquelle verwendet werden.

 

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Im moment geltende Vorschriften (deutsche Drohnen Verordnung)

Voraussichtlich gibt es ab Januar 2021 neue Regelungen -> weiter unten im Artikel mehr dazu

 

Grundlegend gibt es vier Dinge auf welche man Acht geben muss. Diese sind Haftpflichtversicherung, Kennzeichnungspflicht, Flugverbote und Drohnenführerschein. 

Haftpflichtversicherung:

Man benötigt zum Fliegen einer Drohne immer eine Haftpflichtversicherung. Selbst wenn man im eigenen Garten fliegt. Diese soll einen schützen, falls man Sachschaden bei anderen anrichtet. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und nicht optional. Zusätzlich sollte man beachten, dass die eigene Haftpflichtversicherung so etwas in den meisten Fällen nicht abdeckt, weswegen man eine Zusatzversicherung abschließen muss

Kennzeichnungspflicht:

Jede Drohne welche über 250 Gramm wiegt muss mit dem Namen und der Wohnanschrift gekennzeichnet werden. Am besten kauft man sich auf Amazon eine Plakette. Diese kann man dann einfach an die Drohne kleben. Ein normaler Aufkleber wird nicht genügen, da die Plakette feuerfest sein muss, damit man selbst nach einem möglichen Ausbrennen der Drohne noch den Halter ermitteln kann.

Flugverbote:

  • Man darf nicht außer Sichtweite fliegen. Gesetzlich gesehen muss beim FPV fliegen eine zweite Person danebenstehen, welche die Drohne immer im Auge hat, falls man außerhalb der eigenen Sichtweite fliegt.
  • Nicht über fremde Grundstücke (egal ob privat oder industriell)
  • 5km rund um Flugplätze und Flughäfen ist absolute Sperrzone
  • Nachts ist das Fliegen verboten
  • Man darf maximal in einer Höhe von 100m fliegen
  • Naturschutzgebiete sind Sperrzone
  • Über Menschenansammlungen zu fliegen ist illegal
  • Generell alle öffentlichen Anlagen (Justizvollzugsanstalten, Militärgelände, Energieerzeugungsanlagen, Industriegebiete usw.)
  • Nicht über rettungsdienstlichen oder polizeilichen Einsätzen
  • Generell gilt die Regelung, dass jede Behinderung oder Gefährdung durch die Drohne verboten ist. Aus diesem Grund ist das Fliegen über einer Autobahn ebenfalls verboten.

Drohnenführerschein / -genehmigung:

  • Ab einem Gewicht von 2kg wird ein Flugkundenachweis (Drohnenführerschein) benötigt. Dieser muss an einer anerkannten Prüfstelle gemacht und alle 5 Jahre aufgefrischt werden.
  • Ab einem Gewicht von 5kg wird eine Ausnahmegenehmigung zum Fliegen benötigt.
  • Wenn man auf einem Modellflugplatz fliegt, dann braucht man zwar dennoch eine Kennzeichnung, ein Drohnenführerschein wird jedoch nicht benötigt.

Drohnen im Flugzeug /Kreuzfahrtschiff / Urlaub:

Drohnen kann man im Flugzeug mitnehmen. Allerdings gibt es ein paar Dinge zu beachten. Vor allem wegen den Akkus. Zudem sollte man sich über die jeweiligen Regeln des Landes in welches man reist informieren.





  • Alle Akkus müssen im Handgepäck mitgenommen werden (Flugpersonal könnte im Falle eines Brandes reagieren. Wären die Akkus im Frachtraum könnte ein Feuer nicht kontrolliert werden)
  • Die Akku-Richtlinien können sich aber von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft unterscheiden. Manche Airlines haben Vorschriften wie groß ein Akku (also die Kapazität) maximal sein darf. Dazu muss man sich bei der eigenen Fluggesellschaft vor dem Flug informieren
  • Generell ist ein LiPo-Safebag aber sehr zu empfehlen. Das ist eine kleine Tasche aus feuerfestem Material. In diese kann mal all seine Akkus reinlegen. Im Falle eines Brandes kann sich das Feuer so nicht ausbreiten und erstickt werden. Falls sie einen solchen Bag besitzen, dann wird ihnen die Fluggesellschaft möglicherweise eher entgegenkommen. Hier kann man sich einen Lipo-Safebag kaufen: Link(Amazon).
  • Für Reisen ins Ausland gilt wie bei allem, sich über die vor Ort geltenden Regeln und Richtlinien zu informieren. Wer seine Drohne nicht abgenommen bekommen will und keine Strafen bezahlen möchte, der sollte sich vorher gut informieren. Hier ist ein Link mit den Regeln aus 136 verschiedenen Ländern.
  • Wer seine Drohne auf einer Kreuzfahrt auf dem Schiff oder in Schiffsnähe fliegen möchte, der muss sich beim jeweiligen Kreuzfahrtunternehmen informieren. Generell ist es illegal über Menschenmengen zu fliegen, weshalb der Flug über das Kreuzfahrtschiff sowieso nicht legal ist. Bei manchen Kreuzfahrtunternehmen ist die Mitnahme von Drohnen sogar gänzlich untersagt.

Regelung ab vsl. Januar 2021

Im Moment hat jedes EU-Land noch eigene Regelungen bezüglich Drohnen. Die EASA (European Aviation Safety Agency) will aber diese Regelungen EU-weit einheitlich regeln. Dann gelten EU-weite Regelungen und zusätzlich können Länderspezifische Regeln ergänzt werden. Im Moment sind aber noch die alten Regelungen der deutschen Drohnenverordnung wirksam. Weiter oben im Artikel mehr dazu. 

Die neuen Regelungen sind umfangreicher und komplizierter als die alten Regelungen. Hier werden nicht nur die Drohnen in verschiedene Klassen eingeteilt, sondern auch Unterschiede zwischen verschiedenen Anwendungsszenarien festgelegt. Die verschiedenen Anwendungsszenarien, sowie die verschiedenen Drohnenklassen ziehen beide eine Reihe von Regeln hinter sich. Man muss also schauen, dass man den Regelungen bezüglich der Drohnenklasse und den Regelungen bezüglich des Anwendungsszenarios nachkommt. 





 

Anwendungsszenarien:

1. Offen (Open):

  • Alle Flüge mit einem geringen Risiko
  • Hier wird keine Lizenz benötigt
  • maximale Flughöhe von 120 Meter
  • Flug nur in Sichtweite (VLOS = Visual Line Of Sight)
  • Versicherungspflicht (Nicht EU-weit geregelt, sondern Länderspezifisch)
  • Mindestalter (Nicht EU-weit geregelt, sondern Länderspezifisch)
  • Ab Drohnen der Klasse C1 -> Drohnenplakette mit Registrierungsnummer des Piloten
  • Zusätzlich Länderspezifische Flugregeln beachten
  • Privatsphäre achten

Das Anwendungsszenario Offen wird weiterhin in A1, A2 und A3 unterteilt:

  • A1: Flug über Personen (Keine Menschenansammlungen)
  • A2: Flug in der Nähe von Personen (sichere Entfernung)
  • A3: Flug in weiter Entfernung von Menschen

2. Spezifisch (Specific):

  • Alle Flüge. welche irgend eine der oben genannten Regelungen überschreiten
  • Hier braucht man für individuelle Situationen auch individuelle Ausnahmegenehmigungen
  • Gewisse Situationen werden aber als Standardszenarien definiert werden. Für diese sogenannten Standardszenarien werden keine Ausnahmegenehmigungen benötigt (nur wenn man das “Light UAS operator certificate (LUC) besitzt). Auch FPV wird wohl unter die Kategorie der Standardszenarien fallen und aus diesem Grund in Zukunft nur noch mit dem LUC Zertifikat legal sein.

3. Zertifiziert (Certified):

  • Alle Flüge welche man in die Kategorie Spezialanwendung einordnen kann (z.B. Industriell)
  • Spezielle Lizenzen notwendig
  • Spezielle Auflagen gültig

Drohnenklassen:

1. Drohnen Klasse C0:

Umfasst:
  • Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht
  • Selbstgebaute Drohnen fallen in die Kategorie C0, wenn sie unter 250 Gramm wiegen. Wiegen sie mehr gehören sie automatisch der Kategorie C3 oder C4 an

Regelungen:

 

  • Gebrauchsanweisung lesen
  • Keine Registrierung notwendig
  • Es darf über Menschen geflogen werden (Keine Menschenansammlungen) -> A1

2. Drohnen Klasse C1:

Umfasst:
  • Drohnen mit unter 80J Bewegungsenergie und unter 900 Gramm Gewicht

Regelungen:

  • Gebrauchsanweisung lesen
  • kleiner Drohnenführerschein (Online-Test)
  • Pilot muss sich registrieren lassen und seine Registrierungsnummer mit einer feuerfesten Plakette auf der Drohne anbringen
  • Es darf über Menschen geflogen werden (Keine Menschenansammlungen) -> A1

3. Drohnen Klasse C2:

Umfasst:
  • Drohnen unter 4 Kilogramm Gewicht

Regelungen:

  • Gebrauchsanweisung lesen
  • kleiner Drohnenführerschein (Online-Test)
  • großer Drohnenführerschein (theoretischer Test in anerkanntem Prüfzentrum)
  • Pilot muss sich registrieren lassen und seine Registrierungsnummer mit einer feuerfesten Plakette auf der Drohne anbringen
  • Es darf nur in sicherer Entfernung zu Menschen geflogen werden -> A2

4. Drohnen Klasse C3/C4:

C3 und C4 wird hier zusammengefasst, weil sich die beiden Kategorien für den Piloten nicht unterschieden. Nur für den Hersteller ergeben sich hier Unterschiede

Umfasst:
  • Drohnen unter 25 Kilogramm
  • Alle selbstgebauten Drohnen über 250 Gramm Abfluggewicht

Regelungen:

  • Gebrauchsanweisung lesen
  • kleiner Drohnenführerschein (Online-Test)
  • Pilot muss sich registrieren lassen und seine Registrierungsnummer mit einer feuerfesten Plakette auf der Drohne anbringen
  • Nur in Entfernung von Städten fliegen und dort wo keine unbeteiligten Personen verletzt werden können -> A3

 

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